Was ist und welchem Zweck dient das bedingungslose Grundeinkommen?
Diskussionsveranstaltung
Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens wird schon seit langem in der Sozialpolitik diskutiert. Die „Hartz-IV-Reformen“, die Arbeitslosigkeit auf einem hohen Sockel und die Ausbreitung prekärer Arbeitsverhältnisse haben die Debatte um das Grundeinkommen jetzt massenwirksam und damit auch politikrelevant gemacht. Für die einen ein Schreckgespenst, manifestiert sich im Grundeinkommen für andere eine (letzte) große Vision, die die Sozialpolitik von Grund auf neu beseelen soll. In diesem Gegensatz drücken sich nicht nur grundlegend verschiedene Welt- und Menschenbilder, sondern ebenso die zwischen den vorhandenen Grundeinkommenskonzepten bestehenden Widersprüche aus. Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens versucht, die bekannten sozialen Systemmängel wie Armut, Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung usw. zu beseitigen. Auf Basis dieser grundlegenden Gerechtigkeitsdiskussion entstanden im Laufe der Zeit mehrere Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens, die sich allerdings in den grundlegenden Voraussetzungen und daraus entstehenden Konsequenzen voneinander unterscheiden. Über diese Modelle, ihre zu erwartende Wirkung und die erforderliche Finanzierung werden wir an diesem Abend ebenso diskutieren, wie über das Verhältnis der Menschen zur Arbeit. Dazu können folgende Fragen diskutiert werden:
- Warum soll das bestehende System der sozialen Grundsicherung abgelöst werden?
- Welche Konzepte des bedingungslosen Grundeinkommens gibt es?
- Wer vertritt welches Konzept?
- Worin bestehen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einzelnen Konzepte?
- Welche Ziele verfolgen die unterschiedlichen Konzepte?
- Wie soll das bedingungslose Grundeinkommen finanziert werden?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein bedingungsloses Grundeinkommen in der BRD einführen zu können und wie lange würde dieser Prozess dauern?
- Mit welchen Argumenten werden die Vorschläge eines bedingungslosen Grundeinkommens abgelehnt?
- Gibt es in diesem Ansatz außer der Verwaltung der Mängel noch ausreichend kreative Reserven, um mehr ökonomische Sicherheit, Dynamik, Bildung und Chancengerechtigkeit zu „erzeugen“?
Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
Videoaufzeichnung der Veranstaltung am 27. Februar 2014 in Frankfurt/M.
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Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung