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ARCHIV 2006 - Februar 2014
Drei Praxisbeispiele für gelungene Kooperationen zwischen Schulen und Judendhilfeträgern.

 

Gabriele Mlynek

 

Ohne Zweifel, es gibt sie, die gelungenen Beispiele für eine fruchtbare punktuelle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe. Sie kommen noch nicht in maßgeschneiderten Kleidern daher - aber jeder der Beiden hat sich schon mal feingemacht für das spannende Rendezvous.

Die Schule kommt recht groß/behäbig/kräftig daher, auch zeitlich aus viel Tradition gewachsen, in der Regel werden 500 bis 800 Kinder von einem Kollegium zusammengehalten. Sie geht dann in Gestalt von Rektorinnen und Rektoren, Lehrerinnen und Lehrern einzelne Verabredungen ein.

Die Jugendhilfe, recht jugendlich gewandet oder in Birkenstocks, hüpft oder schlendert pfeifend zum Ort der Verabredung. Sie hat sich erst langsam nach dem Nationalsozialismus zur Profession entwickelt. Aus dem Helfen, Dienen und Heilen wurde in den sechziger und siebziger Jahren das professionelle Verständnis der pädagogischen Berufe gewonnen und in der Erziehungswissenschaft verortet. 1991 wurde die Jugendhilfe durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz grundlegend neu geordnet. So hüpft, springt, läuft sie also der Schule entgegen und behält sich, ihrer gesellschaftskritischen Herkunft aus den Sechzigern gemäß, eine leichtfüßige Aversion gegen autoritäre oder hierarchische Strukturen vor .

Sie hüpft, läuft, springt nicht ganz, wie es ihr freier Wille wäre, sondern sie ist gebunden an ihre verschiedenen Auftraggeber, die meist die Städte, Gemeinden oder Kreise sind, denen die Förderung der Jugendhilfe als Aufgabe obliegt.
In Frankfurt kann die Jugendhilfe in drei Säulen oder Formaten handeln.

Das wären:

  1. Die Horte und Kindergärten, die dem Stadtschulamt unterstehen.

  2. Die so genannten "offenen Angebote" für Kinder und Jugendliche, für die das Jugend- und Sozialamt zuständig ist, eine freiwillige Leistung der Stadt Frankfurt

  3. Die individuellen Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, auf die Eltern ein Recht haben, sollten sie in der Erziehung scheitern, oder die von den Sozialrathäusern eingeleitet werden, sollte das Kindeswohl gefährdet sein.


In diesen drei Spielräumen kann Jugendhilfe also in einem bestimmten vertraglichen Rahmen handeln, der zwischen der Stadt Frankfurt und freien Trägern vereinbart wurde. Es ist wichtig, dies in alle Überlegungen mit einzubeziehen, um abschätzen zu können, ob der vertragliche Rahmen das Wollen des Trägers zur Kooperation mit Schule zulässt oder ob dieser von Seite der zuständigen Stellen - eben Stadtschulamt, Sozialrathäusern, Jugendamt - verändert werden müsste, um solch eine Kooperation konzeptionell zu ermöglichen.


Doch von diesen grundsätzlichen Überlegungen sind wir zum Teil noch ein Stück weit entfernt und so schildere ich jetzt drei gelungene Beispiele, die sich in unserem Verein in Zusammenwirken mit den Bockenheimer Grundschulen, der Francke- und der Bonifatiusschule, realisierten.

Vorausschicken muss ich zum besseren Verständnis, dass unser Verein - klein, aber fein - in allen diesen oben genannten Bereichen tätig ist und so dass Know-how hatte, diese Projekte nicht nur inhaltlich zu planen sondern auch materiell abzusichern und auf pädagogisch professionellem Niveau durchzuführen.

  • Dies ist einmal unser Mädchenhort, dem das besondere Konzept der Förderung von Mädchen zu Grunde liegt.
    Stärkung der Selbstbestimmung, der Selbstwahrnehmung und, sollte es nötig sein, Hilfe zu bekommen, das können 19 Mädchen täglich erleben.
    Mädchen sind stiller und leiden länger in schwierigen Situationen, bevor sie Hilfe von außen bekommen. - Keine Binsenwahrheit, und so wird der Mädchenhort von Lehrerinnen, dem Sozialdienst und auch Eltern in seinem speziellen Ansatz geschätzt.

  • Dies ist zum Zweiten das sozialpädagogische Projekt "Lernen in Bewegung"
    an der Bonifatius-Schule in Bockenheim und an der Brentano-Schule in Rödelheim.
    Ein Projekt für jeweils 5 Kinder mit motorischen oder sozialen Defiziten. Zweimal in der Woche, und das mindestens ein Jahr lang - Schwimmen, Radfahren, Klettern, aber auch Meditation und Ruhe gehören dazu, die Hausaufgaben auch, das ganze Kind gerät "in Bewegung".

  • Dies sind zum Dritten aus dem Bereich unserer offenen Angebote unsere Kursangebote.
    Wir bieten aus den Veranstaltungen der Halle 1 allen Kindern der Bockenheimer Grundschulen unsere Kurse an, dabei sind solche Bonbons wie Schwimmkurs, Carrera-Bahn, Kunst für Kinder, Tischtennis, Tanzen und mehr.

Was ermöglichte diese gelungenen Kooperationen?

Es gehören, wie eingangs geschildert, drei Partner dazu: der Träger, die Schule und der Geldgeber, die Stadt Frankfurt mit ihren verschiedenen Ämtern.

Von Seiten der Schulen war die persönliche Offenheit ausschlaggebend, uns willkommen zu heißen, uns wertschätzend als Partner aufzunehmen. Es war die Bereitschaft da, die Situation, die Rahmenbedingungen eines Trägers der freien Jugendhilfe wahrzunehmen und zu verstehen. Und zum Gelingen trägt bei, dass Wert auf die pädagogische Qualität im Interesse der Kinder gelegt wurde.
Von unserer Seite des ausführenden Trägers sind es die guten Ideen und ausgefeilten Konzepte, die überzeugende persönliche Umsetzung durch die Kollegen in den Projekten, im Hort oder in den Kursen. Nicht weniger wichtig sind die Kenntnisse des Vereins zur materiellen Umsetzung und die Bereitschaft, ein verbindliches Angebot zu machen.
Seitens der Geldgeber

  • genießen wir zum Beispiel im Fall des Mädchenhortes die besondere Unterstützung des Stadtschulamtes, das den Inhalt und die Konzeption unseres Mädchenhortes unterstützte und anerkannte.

  • ist es im Falle des Projektes "Lernen in Bewegung" das Sozialrathaus Bockenheim, das für Kinder in schwierigen Situationen die Gruppe als sozialpädagogische Lernhilfe finanzierte.

  • legt das Jugendamt der Stadt Frankfurt bei den offenen Angeboten durch einen Zuschuss seit Jahren die Grundlage für unsere Arbeit.

Gemeinsam ist hier allen drei Partnern, Schule, freier Träger und Stadt Frankfurt, das Interesse der Kinder nicht aus den Augen zu lassen und Jugendhilfe in oder außerhalb der Schule tätig werden zu lassen, wo pädagogische Qualität im Dienste der Kinder und Jugendlichen wirken kann oder sogar unbedingt/zwingend notwendig ist. So sollte es auch künftig sein.

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Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung